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Bei Erstversorgung bis zu drei Paar orthopädische Schuhzurichtungen ausgeben
Bei Folgeversorgung nur ein Paar orthopädische Schuhzurichtungen pro Kalenderhalbjahr (Versorgungshalbjahr) ausgeben
Bei Erstversorgung bis zu zwei Paar Einlagen ausgeben*
Bei Folgeversorgung bis zu zwei Paar Einlagen pro Kalenderjahr (Versorgungsjahr) ausgeben*
Info: Als Teil der Folgeversorgung müssen Einlagen in diesem Versorgungsjahr erhalten worden sein.
*) für das 2. Paar Einlagen ärztliche Begründung erforderlich
Sollte die Rechnungsprüfung der Krankenkassen andere Angaben ergeben und kein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen, verpflichte ich mich, die Kosten selbst zu tragen. Zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung kann eine wirtschaftliche Aufzahlung für höherwertige Materialien und Verarbeitung anfallen.
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