Was gilt aktuell für Einlagen, Bandagen, Orthesen und orthopädische Schuhe?
Das E-Rezept gehört bei Arzneimitteln inzwischen zum Alltag. Bei orthopädischen Hilfsmitteln ist die Digitalisierung dagegen noch nicht so weit. Deshalb erklären wir Ihnen, was Sie derzeit bei einer Verordnung für Hilfsmittel beachten müssen und was sich zukünftig ändern soll.
Stand: September 2026
Kann ich ein E-Rezept für Hilfsmittel einlösen?
Derzeit noch nicht über das reguläre E-Rezept-Verfahren.
Elektronische Verordnungen für Hilfsmittel befinden sich aktuell noch in Vorbereitung. Dazu gehören beispielsweise Verordnungen für:
orthopädische Einlagen
Bandagen und Orthesen
orthopädische Maßschuhe
weitere medizinische Hilfsmittel
Die gematik nennt Hilfsmittelverordnungen ausdrücklich als einen Bereich, dessen Integration in das E-Rezept-System noch vorbereitet wird.
Für Patienten bedeutet das: Ihre Hilfsmittelversorgung bei Bergholz erfolgt derzeit in der Regel weiterhin auf Grundlage der bisherigen ärztlichen Verordnung.
Wann kommt das E-Rezept für Hilfsmittel?
Nach der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung sollen Ärzte ab dem 1. Juli 2027 Hilfsmittelverordnungen elektronisch ausstellen. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch Hilfsmittelerbringer elektronische Verordnungen verarbeiten können.
Bis zur tatsächlichen Einführung können sich technische Abläufe und Rahmenbedingungen noch weiterentwickeln.
Was mache ich mit meinem aktuellen Rezept?
Wenn Ihr Arzt Ihnen beispielsweise Einlagen, Bandagen, Orthesen oder orthopädische Schuhe verordnet hat, können Sie sich wie gewohnt an Bergholz wenden.
Ihr Rezept können Sie auch über unseren Rezeptupload vorab an uns übermitteln. So können wir die Angaben prüfen und die weiteren Schritte mit Ihnen abstimmen.
Wichtig: Der Rezeptupload ist nicht mit dem offiziellen E-Rezept gleichzusetzen. Sie übermitteln Bergholz damit lediglich Ihr vorhandenes Rezept digital.
Wenn Sie ein klassisches Rezept, einen Ausdruck oder einen QR-Code haben, können Sie diesen als Datei bei Bergholz hochladen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies keinen Termin vor Ort bei uns ersetzt!
Wenn Sie ein klassisches Rezept, einen Ausdruck oder einen QR-Code haben, können Sie diesen als Datei bei Bergholz hochladen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies keinen Termin vor Ort bei uns ersetzt!
Derzeit werden Hilfsmittelverordnungen noch nicht regulär über das E-Rezept-System abgewickelt. Das betrifft beispielsweise orthopädische Einlagen, Bandagen, Orthesen und orthopädische Schuhe. Die elektronische Hilfsmittelverordnung befindet sich noch in Vorbereitung.
Ja. Über unseren Rezeptupload können Sie Ihr vorhandenes Rezept vorab digital an uns übermitteln. Der Upload ersetzt jedoch nicht die offizielle elektronische Hilfsmittelverordnung.
Viele orthopädische Hilfsmittel müssen individuell ausgewählt, vermessen, angepasst oder gefertigt werden. Ob und wann ein persönlicher Termin erforderlich ist, hängt deshalb von der jeweiligen Versorgung ab.
Nein. Das heute bekannte E-Rezept ist insbesondere für verschreibungspflichtige Arzneimittel etabliert. Hilfsmittelverordnungen befinden sich noch in Vorbereitung.
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